Verfassungsschutz darf Computer hacken

In Nordrhein-Westfalen wurde gestern ein Gesetz verabschiedet, dass es dem Verfassungsschutz zukünftig erlaubt, über das Internet private Festplatten auszulesen:
Heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben ist, zählt dabei anscheinend nicht. Horst Engel von der FDP begründet dies so:

Mit dem World Wide Web verlässt man den geschützten Wohnraum für eine unbestimmte Öffentlichkeit. Wenn Sie etwas online stellen, ist das, als ob Sie etwas ins Schaufenster hängen.

Meine Festplatte hänge ich aber garantiert nicht mal teilweise in dieses “Schaufenster.”
Durch dieses Gesetz kann der Verfassungsschutz in den Computer in meiner Wohnung eindringen und hat (falls es ihm gelingt) Zugriff auf meine persönlichen Daten.

Wenn das auf Bundesebene auch noch durchkommt, dann Datenschutz adeee…

Quelle: Telepolis

One thought on “Verfassungsschutz darf Computer hacken

  1. Dann bin ich doch mal gleich dafür, ein paar Honeypots aufzusetzen und diesen Leuten demnächst ein wenig digitales, giftiges Futter vorzusetzen! Gleich eins mitm digitalen Stöckchen aufn Kopf!

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*

You may use these HTML tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>