Mit dem Urteil des BGH bezueglich der Datenspeicherung bei T-Online riskiert unsere Bundesjustizministerin einen Verfassungsbruch mit ihren Plaenen, die EU-Richtlinien der Vorratsdatenspeicherung durchzuboxen.
Der BGH hat entschieden, dass T-Online die Daten ueber die Vergabe der IP-Adressen nicht speichern darf, sondern sofort nach Beendigung der Verbindung loeschen muss. Dieses Urteil wurde gesprochen, weil ein 33-jaehriger T-Online Nutzer wegen eines Forenbeitrags im Jahre 2002 angeklagt wurde und er selber wiederrum T-Online verklagte, weil sie 4 Jahre spaeter immer noch Verbindungsdaten ueber ihn hatten.
Wann hat eigentlich dieser schleichende Prozess begonnen, dass die Politik immer buergerfremder wird und anscheinend alle Menschen als potentielle Verbrecher einstuft? Selbst Irland und die Slowakei klagen gegen die EU-Richtline, aber unsere Justizministerin scheint das nicht wirklich grossartig zu jucken.
Was kann man also machen, um sich gegen diesen Wahnsinn zu stellen? Ihr koenntet einen offenen Brief an euren Bundestagsabgeordneten verfassen oder ihn einfach direkt anrufen, die Telefonnummern sollten leicht rauszufinden sein. Informiert euch ueber die Vorratsdatenspeicherung und fragt euch mal: „Will ich das wirklich?“
Mein Brief wird nachher gleich verfasst und ich hoffe ich konnte euch auch dazu anregen ein wenig ueber unsere politische Lage im Sinne von Technologie (Vorratsdatenspeicherung, Wahlcomputer, IMSI Catcher…) nachzudenken.
Weitere Infos findet ihr auch bei netzpolitik.org und get-privacy.info