Wenigstens etwas: Die Bundesverfassungsrichter haben sich auf das Recht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” geinigt. Und das ganze sogar als Grundrecht! Sprich, die Onlinedurchsuchung von Computern ist erstmal an ordentlich hohe Hürden gebunden.
Oder wenigstens dürfte die Ganze Computer-Bespitzelung nicht gleich zur Standardprozedur werden. Begrüßenswert… Da haben die Verfassungsrichter Herrn Schäuble einen Fingerabdruck mitten ins Gesicht gegeben. Bleibt abzuwarten was mit der Vorratsdatenspeicherung vor dem BverfG passiert..
Die gilt es auch noch zu stoppen!