NeoNazis, die Männer lieben

Während des 3. Reiches wurden Homosexuelle reihenweise in Konzentrationslage verbannt, viele dort auch ermordet. Auch schwule Führungskräfte der NSDAP wurden nicht verschont, sobald sie wie z.B. der damalige Führer der SA und langjähriger Weggefährte Hitlers, Ernst Julius Röhm, politisch unbequem wurden. Die sexuelle “Abartigkeit” wurde von Hitler als weiteres propagandistisches Argument für sein Vorgehen gegen Röhm genutzt. Nach der Ermordung Röhms nahm die systematische Verfolgung Homosexueller drastisch zu.

Während heutzutage die Neonazi-Szene größtenteils die radikale Homophobie des 3.Reiches weiter hochhält, zeigt sich hinter den Kulissen ein differenziertes Bild. Einige “Mitglieder” von Neonazi-Bewegungen praktizieren heimlich ihre Homosexualität, andere zeigen sich relativ offen.

Über die schwule NeoNazi-Szene berichtet die NDR Dokumentation “Neonazis die Männer lieben”.

Tag der Befreiung

Im Gedenken an die von Deutschen in der Zeit des Nationalsozialismus begangenen unbegreiflichen Gräueltaten welchen ca. 50 Millionen Menschen zum Opfer fielen, jährt sich heute am 8. Mai wieder der Tag der Befreiung.

»Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten» Adorno

Gegen das Vergessen! NPD verbieten!

Kollektiv Turmstrasse

Nach langer Zeit gibts hier mal wieder was auf die Ohren: Eine Live-PA des Kollektivs Turmstrasse. Das Kollektiv besteht aus Christian und Nico aus Lübeck/Hamburg, die vorallem durch diverse Internet Freelabels bekannt geworden sind und einen ziemlich gut drückenden Sound produzieren… Enjoy!

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Vorratsdatenspeicherung reloaded

Ein kleiner Teilerfolg: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass gespeicherte Verbindungen im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden dürfen. Somit dürfen die Millionen BenutzerInnen von Online-Tauschbörsen erstmal aufatmen, da der Musikindustrie die gespeicherten Daten verwehrt bleiben um illegalen Musiktausch zu unterbinden.
Doch auch generell bleibt die Vorratsdatenspeicherung mehr als fragwürdig. Wem nutzt das Ganze eigentlich und was ist der Sinn hinter diesem Gesetz? Eine neue Studie des Bundeskriminalamtes (BKA) zeigt, dass die Aufklärungsquote von Straftaten “von derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent” durch die Speicherung erhöht werden kann. Rechtfertigt dies die massive Einschüchterung der Bevölkerung durch Generalverdacht? Durch die vorläufige Entscheidung der Karlsruher Richter wird sich der “Nutzen” der Vorratsdatenspeicherung weiter verflüchtigen, denn bisher ging es “statistisch gesehen in 50 Prozent der Verfahren mit Abfragen
von IP-Adressen um Betrug, in 25 Prozent um Urheberrechtsdelikte.” Also alles keine im “Einzelfall schwerwiegende Straftaten” die nach dem BverfG vorliegen müssen um die Abfrage von Verbindungsdaten zu rechtfertigen.

Es scheint sich langsam einzubürgern, dass die Politik auf gut Glück die schärfsten “Sicherheits-“Gesetze verabschiedet, die dann vom Bundesverfassungsgericht wieder in rechtsstaatliche Formen zurechtgestutzt werden müssen.

Dieser Beitrag ist ein Update zu BverfG vs. Schäuble

BverfG vs. Schäuble

Wenigstens etwas: Die Bundesverfassungsrichter haben sich auf das Recht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” geinigt. Und das ganze sogar als Grundrecht! Sprich, die Onlinedurchsuchung von Computern ist erstmal an ordentlich hohe Hürden gebunden.

Oder wenigstens dürfte die Ganze Computer-Bespitzelung nicht gleich zur Standardprozedur werden. Begrüßenswert… Da haben die Verfassungsrichter Herrn Schäuble einen Fingerabdruck mitten ins Gesicht gegeben. Bleibt abzuwarten was mit der Vorratsdatenspeicherung vor dem BverfG passiert..

Die gilt es auch noch zu stoppen!