Heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben ist, zählt dabei anscheinend nicht. Horst Engel von der FDP begründet dies so:
Mit dem World Wide Web verlässt man den geschützten Wohnraum für eine unbestimmte Öffentlichkeit. Wenn Sie etwas online stellen, ist das, als ob Sie etwas ins Schaufenster hängen.
Meine Festplatte hänge ich aber garantiert nicht mal teilweise in dieses “Schaufenster.”
Durch dieses Gesetz kann der Verfassungsschutz in den Computer in meiner Wohnung eindringen und hat (falls es ihm gelingt) Zugriff auf meine persönlichen Daten.
Wenn das auf Bundesebene auch noch durchkommt, dann Datenschutz adeee…
Quelle: Telepolis